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   LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09   

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LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09 (https://dejure.org/2011,3009)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.12.2011 - L 7 AS 346/09 (https://dejure.org/2011,3009)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - L 7 AS 346/09 (https://dejure.org/2011,3009)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09
    Der Widerspruch des Klägers durch Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 9. Juni 2008 gegen den hier streitigen Bescheid wegen der Fahrtkosten blieb erfolglos; dabei führte der Beklagte im Widerspruchsbescheid vom 2. September 2008 insbesondere aus, das Bundessozialgericht habe bereits in seinem Urteil vom 7. November 2006 (B 7b AS 14/06 R) entschieden, dass die Kosten des Umgangsrechts, insbesondere Fahrtkosten, nicht zu nach dem SGB II zu erbringenden Leistungen führten; sowohl eine Regelsatzerhöhung sei nach § 3 Abs. 3 SGB II ausgeschlossen als auch die darlehensweise Erbringung von Leistungen nach § 23 Abs. 1 SGB II, da es sich bei den Kosten des Umgangsrechts um regelmäßig wiederkehrende Bedarfe handele.

    § 23 SGB II sei als Anspruchsgrundlage nicht einschlägig, weil kein einmaliger, durch ein Darlehen abwendbarer Sonderbedarf vorliege, sondern ein zusätzlicher Dauerbedarf (Hinweis auf BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R).

    Auch das BSG ist in seiner grundlegenden Entscheidung zum hiesigen Fragenkreis vom 7. November 2006 (B 7b AS 14/06 R) offenbar davon ausgegangen, dass es sich um unterschiedliche Ansprüche handelt, (jedenfalls) wenn es sich bei den beiden Trägern um zwei unterschiedliche Behörden mit unterschiedlichen Funktionen ohne einheitliche gemeinsame vorgesetzte Behörde handelt.

    Im Rahmen der temporären Bedarfsgemeinschaft, die das BSG gerade dazu entwickelt hat, für die in der Umgangssituation entstehenden Aufwendungen eine Leistungsberechtigung nach dem SGB II zu ermöglichen, hat dies zur Folge, dass die Ansprüche auf die Lebenshaltungskosten dem Kind, nicht aber dem umgangsberechtigten Elternteil zugewiesen sind (BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R).

  • LSG Bayern, 20.07.2009 - L 7 AS 344/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09
    Die Gewährung von Leistungen wegen der Lebenshaltungskosten des Sohnes während des Aufenthaltes bei dem Kläger beschied er anschließend mit Bescheid vom 26. Mai 2008 negativ; dies ist Gegenstand des Verfahrens L 7 AS 344/09.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten zum hiesigen Verfahren wie zu den Parallelverfahren L 7 AS 344/09, L 9 AS 345/09 und L 9 AS 347/09 sowie der Leistungsakte des Beklagten, die dem Senat vorlagen, Bezug genommen.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09
    Gerade dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung zu den Leistungen nach dem SGB II vom 19. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u.a.) bemängelt; vielmehr sei von Verfassungs wegen die Existenz eines Anspruchs geboten, der es ermögliche, einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zu decken, wie es gerade bei den Kosten des Umgangsrechts der Fall ist.
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09
    Dabei ist nicht zu prüfen, ob der Kläger möglicherweise einen Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid hat (vgl. BSG, 13.08.1991 - 11 RA 56/80).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem

    Auszug aus LSG Hessen, 21.12.2011 - L 7 AS 346/09
    Ein Auftreten für seinen Sohn setzte zudem - nach der bis zum 31. März 2011 geltenden, hier maßgeblichen Rechtslage - die Zustimmung der bzw. die Bevollmächtigung durch die sorgeberechtigte(n) Mutter voraus (vgl. dazu ausführlich LSG NRW, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07), die hier nicht behauptet wird und deren Vorliegen auch sonst nicht ersichtlich ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 251/13
    Im Rahmen der temporären Bedarfsgemeinschaft, die das BSG gerade dazu entwickelt hat, für die in der Umgangssituation entstehenden Aufwendungen eine Leistungsberechtigung nach dem SGB II zu ermöglichen, hat dies zur Folge, dass die Ansprüche auf die Lebenshaltungskosten dem Kind, nicht aber dem umgangsberechtigten Elternteil zugewiesen sind (BSG, Urteil vom 07. November 2006, aaO; Hessisches LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - L 7 AS 346/09 -, juris Rdnr. 26).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09   

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https://dejure.org/2010,10855
LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09 (https://dejure.org/2010,10855)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2010 - L 7 AS 346/09 (https://dejure.org/2010,10855)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - L 7 AS 346/09 (https://dejure.org/2010,10855)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung der Aufwendungen für einen freiwilligen Kabelanschluss als Unterkunftskosten

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung der Aufwendungen für einen freiwilligen Kabelanschluss als Unterkunftskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten für eine Gemeinschaftsantenne: Kosten der Unterkunft?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung von Kabelgebühren für Sozialhilfeempfänger

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übernahme der Nebenkosten im Sinne des § 22 SGB II erfordert mietvertragliche Vereinbarung! (IMR 2011, 316)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.11.2001 - 5 C 9.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Kabelanschlussgebühren; Kabelanschlussgebühren im

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
    Zwar sind derartige Bedürfnisse des täglichen Lebens regelmäßig von der Regelleistung abgedeckt (BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 5 C 9/01, BVerwGE 115, 256; vgl hierzu auch Lang/Link ind Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 23, die die Kosten für eine Satellitenschüssel dem Regelbedarf zuordnen; grundsätzlich zweifelnd, ob § 22 SGB II als Anspruchsgrundlage für die Übernahme von Kabelanschlussgebühren in Betracht kommt: Piepenstock in Juris-PK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 34).

    In diesem Fall müssen sie - im Gegensatz zu Aufwendungen durch die GEZ und Stromkosten - vom Grundsicherungsträger als Bestandteil der Kosten der Unterkunft vom Grundsicherungsträger übernommen werden (s auch BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 5 C 9/01, BVerwGE 115, 256).

    Verlagerte man die Kosten eines derartigen Fernseh- und Radiozugangs in die Regelleistung, müsste auch derjenige, der zwar mietvertraglich verpflichtet ist, die Aufwendungen für einen Breitbandkabelanschluss zu tragen, diese Form der Informationsbeschaffung jedoch nicht nutzen will, die Aufwendungen hierfür aus der Pauschale nach § 20 Abs. 1 SGB II bestreiten (vgl hierzu BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 5 C 9/01, BVerwGE 115, 256).

    Übernimmt der Hilfebedürftige die Kosten "freiwillig", etwa um einen bestimmten "besseren" Standard zu erhalten, handelt es sich nicht um Kosten der Unterkunft iS von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nur die Aufwendungen, die mit der Unterkunft rechtlich und tatsächlich verknüpft sind, sind auch als Leistungen nach § 22 SGB II zu erbringen (vgl zur Garage als zusätzlichem Ausstattungsmerkmal BSG, Urteil vom 7.11.2008 - B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 RdNr 28; s zum Kabelanschluss auch BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 5 C 9/01, BVerwGE 115, 256; vgl auch Knickrehm/Voelzke/Spellbrink, aaO, S 32 f).".

    Denn auch die kraft Mietvertrags zu tragenden Kabelgebühren sind vom Grundsicherungsträger im Rahmen der Kosten der Unterkunft nur zu übernehmen, wenn die Kosten der Unterkunft insgesamt angemessen sind (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 48/08 R; BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 5 C 9/01, RdNr. 14).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
    Zur Übernahme der monatlichen Grundgebühr als Nebenkosten im Rahmen eines Mietverhältnisses hat das BSG im Urteil vom 19.02.2009 (B 4 AS 48/08 R, Rdnr. 16-19) ausgeführt: "Zu den tatsächlichen Aufwendungen iS des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II gehören auch die Nebenkosten, jedoch grundsätzlich nur soweit es sich um die ihrer Art nach in § 2 BetrKV aufgeführten Betriebskosten handelt ( vgl Knickrehm/Voelzke/Spellbrink, Leitfaden - Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II, S 31 f; eine Ausnahme gilt für Warmwasserbereitungskosten (siehe dazu BSG vom 27.2.2008 - B 14/11b AS 15/07 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 5) ).

    Denn auch die kraft Mietvertrags zu tragenden Kabelgebühren sind vom Grundsicherungsträger im Rahmen der Kosten der Unterkunft nur zu übernehmen, wenn die Kosten der Unterkunft insgesamt angemessen sind (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 48/08 R; BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 5 C 9/01, RdNr. 14).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2009 - L 7 AS 363/09
    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
    Gegen diesen ihnen am 28.05.2009 zugestellten Gerichtsbescheid haben die Kläger am 16.06.2009 Berufung eingelegt (L 7 AS 363/09).

    Mit Beschluss vom 09.03.2010 hat das Landessozialgericht die Streitsachen L 7 AS 346/09, L 7 AS 362/09, L 7 AS 363/09 und L 7 AS 547/09 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und unter dem Aktenzeichen L 7 AS 346/09 fortgeführt.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
    Übernimmt der Hilfebedürftige die Kosten "freiwillig", etwa um einen bestimmten "besseren" Standard zu erhalten, handelt es sich nicht um Kosten der Unterkunft iS von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nur die Aufwendungen, die mit der Unterkunft rechtlich und tatsächlich verknüpft sind, sind auch als Leistungen nach § 22 SGB II zu erbringen (vgl zur Garage als zusätzlichem Ausstattungsmerkmal BSG, Urteil vom 7.11.2008 - B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 RdNr 28; s zum Kabelanschluss auch BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 5 C 9/01, BVerwGE 115, 256; vgl auch Knickrehm/Voelzke/Spellbrink, aaO, S 32 f).".
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
    Daraus folgt aber zugleich, dass tatsächliche Aufwendungen für umlagefähige Betriebskosten - auch die Kosten für einen Kabelanschluss und die Anschlussnutzungsgebühren - grundsätzlich nur dann erstattungsfähig sind, wenn die Verpflichtung zur Zahlung durch den Mietvertrag begründet worden ist (BSG, Urteile vom 19.3.2008 - B 11b AS 31/06 R und vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R; s hierzu auch Berlit in LPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 19; Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, Stand VII/07, § 22 RdNr 13; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 22, 23; Piepenstock in Juris-PK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 32, 34).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
    Daraus folgt aber zugleich, dass tatsächliche Aufwendungen für umlagefähige Betriebskosten - auch die Kosten für einen Kabelanschluss und die Anschlussnutzungsgebühren - grundsätzlich nur dann erstattungsfähig sind, wenn die Verpflichtung zur Zahlung durch den Mietvertrag begründet worden ist (BSG, Urteile vom 19.3.2008 - B 11b AS 31/06 R und vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R; s hierzu auch Berlit in LPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 19; Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, Stand VII/07, § 22 RdNr 13; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 22, 23; Piepenstock in Juris-PK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 32, 34).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
    Zur Übernahme der monatlichen Grundgebühr als Nebenkosten im Rahmen eines Mietverhältnisses hat das BSG im Urteil vom 19.02.2009 (B 4 AS 48/08 R, Rdnr. 16-19) ausgeführt: "Zu den tatsächlichen Aufwendungen iS des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II gehören auch die Nebenkosten, jedoch grundsätzlich nur soweit es sich um die ihrer Art nach in § 2 BetrKV aufgeführten Betriebskosten handelt ( vgl Knickrehm/Voelzke/Spellbrink, Leitfaden - Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II, S 31 f; eine Ausnahme gilt für Warmwasserbereitungskosten (siehe dazu BSG vom 27.2.2008 - B 14/11b AS 15/07 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 5) ).
  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
    Aber auch umgekehrt, also für den Nutzer der Möglichkeiten des mit der Wohnung verbundenen Fernsehzugangs, gilt es seinem Recht auf die verfassungsrechtlich garantierte Informationsfreiheit (vgl hierzu BVerfG, Beschluss vom 9.2.1994 - 1 BvR 1687/92, BVerfGE 90, 27) Rechnung zu tragen.
  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
    Die Kosten für Kabelanschluss und -nutzung sind auch nicht deswegen von den Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auszunehmen, weil sie der Informationsbeschaffung, Bildung sowie Unterhaltung dienen und es dem Einzelnen ermöglichen, seine Umwelt zu erfahren sowie am kulturellen Leben teilzuhaben (vgl zum Schwarz-Weiß-Fernsehgerät BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 34/91, BVerwGE 95, 145; zum gebrauchten Fernsehgerät vom 18.12.1997 - 5 C 7/95, BVerwGE 106, 99).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Gebrauchtes Schwarz-Weiß-Fernsehgerät -

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
    Die Kosten für Kabelanschluss und -nutzung sind auch nicht deswegen von den Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auszunehmen, weil sie der Informationsbeschaffung, Bildung sowie Unterhaltung dienen und es dem Einzelnen ermöglichen, seine Umwelt zu erfahren sowie am kulturellen Leben teilzuhaben (vgl zum Schwarz-Weiß-Fernsehgerät BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 34/91, BVerwGE 95, 145; zum gebrauchten Fernsehgerät vom 18.12.1997 - 5 C 7/95, BVerwGE 106, 99).
  • BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73

    Kassenhonorarstreitigkeit - Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen -

  • LSG Sachsen, 01.06.2017 - L 7 AS 917/14

    Gewährung von höheren Leistungen für die Unterkunft einschließlich der

    Hinsichtlich der Gebühren für das Kabelfernsehen kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 25.10.2010 - L 7 AS 346/09, Rn. 27/28, mit Anm. von C ... Theesfeld, jurisPR-MietR 3/21011 Anm. 6) eine Übernahme als Kosten der Unterkunft schon deswegen nicht in Betracht, weil diese Aufwendungen nicht aufgrund des Mietvertrages vom 28.12.2001 geschuldet werden, sondern unabhängig davon bestehen; sie werden in der Mietbescheinigung der Vermieter auch stets separat ausgewiesen (so auch Urteil des Senats vom 16.09.2011 im Verfahren der Beteiligten L 7 AS 823/10 für den Bewilligungszeitraum vom 01.02.2007 bis 30.09.2007).
  • LSG Sachsen, 15.03.2012 - L 3 AS 588/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Die Rechtsauffassung des Bundessozialgerichtes, die auf sozialhilferechtliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zurückgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2001 - 5 C 9/01, 5 PKH 39/01 - BVerwGE 115, 256), wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. Sächs. LSG, Urteil vom 25. Oktober 2010 - L 7 AS 346/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 21 ff.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juli 2009 - L 5 AS 111/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 17 [für eine Eigentumswohnung]; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. November 2009 - L 26 AS 407/07 - JURIS-Dokument Rdnr. 23; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2010 - L 1 AS 11/07 - JURIS-Dokument Rdnr. 40) und im Schrifttum (vgl. z. B. Berlit, in: Münder [Hrsg.], SGB II [4. Aufl., 2011], § 22 Rdnr. 27; Lang/Link, a. a. O.; Piepenstock, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [3. Aufl., 2011], § 22 Rdnr. 47, m. w. N) geteilt.

    Lediglich ergänzend ist anzumerken, dass nach Auffassung des Senates nicht dem Landessozialgericht M -V darin zu folgen ist, dass ausnahmsweise die Übernahme von Kabelanschlussgebühren in Betracht kommt, wenn ein terrestrischer oder satellitengestützter Empfang von Fernsehprogrammen in der Wohnung des Hilfebedürftigen nicht möglich ist (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Juli 2006 - L 8 AS 9/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 41; a. A.: Sächs. LSG, Urteil vom 25. Oktober 2010 - L 7 AS 346/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 28).

  • LSG Sachsen, 11.08.2016 - L 3 BK 14/13

    Keine Verrechnung eines Anspruches auf höhere Leistungen mit einer Überzahlung;

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Hilfebedürftige sie kraft Mietvertrags zu tragen hat und es sich um angemessene Aufwendungen handelt, nicht jedoch, wenn das Fernsehen bereits anderweitig technisch gewährleistet ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 R -, BSGE 102, 274 ff., SozR 4-4200 § 22 Nr. 18 = juris Rdnr. 16 ff.; Sächs. LSG, Urteil vom 25. Oktober 2010 - L 7 AS 346/09 - juris [Leitsatz]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 19 AS 988/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ob die Aufwendungen, die durch einen von einem Mietvertrag unabhängigen Kabelnutzungsvertrag entstehen, selbst dann nicht erstattungsfähige Kosten der Unterkunft sind, wenn die Nutzung des Kabelanschlusses der einzige technische Zugang zum Fernsehempfang ist (so Urteil Sächsisches LSG vom 25.10.2010 - L 7 AS 346/09), mag vorliegend dahinstehen.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 7 AS 346/09 NZB   

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https://dejure.org/2010,122568
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 7 AS 346/09 NZB (https://dejure.org/2010,122568)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.02.2010 - L 7 AS 346/09 NZB (https://dejure.org/2010,122568)
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